Gemeinsam mit dem Rad zur Schule © ADFC / Gerhard Westrich

ADFC: Gemeinsam mit dem Rad zur Schule? Aber sicher!

Der Schulstart steht vor der Tür und Eltern stellen sich die Frage: Wie kommt mein Kind zur Schule? „Gemeinsam und sicher auf dem Rad!“ ist die Antwort des ADFC Baden-Württemberg. Wie das geht, zeigt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club.

Mit dem neuen Schuljahr stellt sich vielen Eltern die Frage, wie das Kind zur Schule kommt. „Ein Großteil der schulpflichtigen Kinder bewegt sich zu wenig“, weiß ADFC-Landesvorsitzender Matthias Zimmermann. „Der aktive Weg zur Schule bringt einen Ausgleich zum langen Sitzen. Radfahren fördert die Gesundheit und Eltern unterschätzen oft die Sicherheit von ihren Kindern auf dem Radweg." So werden Kinder mit genügend Fahrpraxis auf dem Rad nur sehr selten in Unfälle verwickelt. Unnötige Gefahrensituationen entstehen allerdings durch sogenannte Elterntaxis, in denen die Eltern ihre Kinder direkt mit dem Auto vor die Schule fahren. Sichere Radwege, geübte Fahrmanöver und Begleitung auf den ersten Wegen können die Kinder dagegen unterstützen.

Allerdings ist für Schulanfänger*innen oft der sicherste Weg nicht bekannt, und auch bei allen anderen Altersklassen sorgen sich Eltern um die Sicherheit der Kinder. Was also tun? Es hilft, zusammen mit dem Kind Radfahren zu üben und den Weg zur Schule mehrfach abzufahren. So kann das Kind den Weg genau und mit allen potentiellen Gefahrenquellen kennenlernen. Auf diese Weise können Kinder Selbstvertrauen gewinnen und sich die Eltern von den Fähigkeiten der Kleinen überzeugen. „Fahren Sie den Weg so lange gemeinsam ab, bis das Kind sich sicher fühlt“, ist der Tipp von Matthias Zimmermann.

Gemeinsam ist das Stichwort: Zusammen mit anderen fährt es sich auf dem Schulweg sicherer und es macht auch mehr Spaß. Mit diesen Tipps und Ideen gelingt der aktive Weg zur Schule wie von selbst.

Bicibus / Fahrradbus

Der Bicibus (auch Fahrradbus genannt) ist vor allem für Kinder mit wenig Fahrerfahrung geeignet. In einem Konvoi aus mindestens 16 Fahrrädern bilden sie laut §27 der Straßenverkehrsordnung (StVO) einen „geschlossenen Verband“. Das heißt, die Gruppe wird als eine Einheit gesehen und darf nebeneinander fahren und damit die gesamte Breite der Fahrspur einnehmen. Erwachsene können zu Beginn und Ende des Verbands fahren, um ihn sichtbar für alle Verkehrsteilnehmenden abzugrenzen. Sie können die Gruppe der Kinder zusätzlich auch seitlich vom motorisierten Verkehr abschirmen. Als Verband darf die Gruppe geschlossen grüne Ampeln überqueren, auch wenn die Letzten dafür über rot fahren müssen. Die Gruppe trifft sich zu einer bestimmten Zeit an einem festen Ort und fährt dann den abgeklärten Weg ab. „Verkehrsarme Strecken eignen sich besonders gut für die Fahrradbusse“, rät Matthias Zimmermann. „Wir begrüßen den Fahrradbus als Einstieg in die selbstständige Mobilität. Je nach Fahrerfahrung der Kinder kann die Anzahl der Erwachsenen im Laufe der Zeit auch angepasst werden.“

Alle Teilnehmenden sind bei der Fahrt von der gesetzlichen Unfallkasse bzw. als Berufspendler von der Berufsgenossenschaft versichert. In Baden-Württemberg wurden schon in Friedrichshafen und Karlsruhe gute Erfahrungen gesammelt. Dazu bildet der ADFC Heidelberg seit 2012 Schüler*innen aus 8. und 9. Klassen als Fahrradlots*innen im Zuge des Schulradler-Projekts aus. „Mit bisher 75 Lots*innen an zwölf Schulen im Rhein-Neckar-Kreis ist das Projekt sehr beliebt und erfolgreich“, teilt Matthias Zimmermann die Erfahrungen.

Kidical Mass Aktionstage

Die Kidical Mass nutzt ebenfalls die Regel des „geschlossenen Verbands“ der StVO. Als große Masse fahren Kinder und ihre Eltern eine kinderfreundliche Strecke von wenigen Kilometern mit dem Fahrrad. So können die Kinder in einem geschützten Rahmen das Fahren auf der Straße kennenlernen. Vom 16. bis 24. September sind die internationalen Kidical Mass-Aktionstage, während denen Familien in vielen Städten diese Möglichkeit geboten wird. In Baden-Württemberg gibt es knapp 30 Kidical-Mass-Initiativen, auch in Ihrer Nähe: Ob in Stuttgart, Leimen, Emmerdingen oder Ravensburg, in allen Teilen Baden-Württembergs erobern die Kinder mit ihren Eltern die Stadt auf dem Rad.


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 200.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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